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   BSG, 07.03.2018 - B 1 KR 71/17 B   

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https://dejure.org/2018,6565
BSG, 07.03.2018 - B 1 KR 71/17 B (https://dejure.org/2018,6565)
BSG, Entscheidung vom 07.03.2018 - B 1 KR 71/17 B (https://dejure.org/2018,6565)
BSG, Entscheidung vom 07. März 2018 - B 1 KR 71/17 B (https://dejure.org/2018,6565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kostenübernahme für eine privatärztliche Eingliederung festen Zahnersatzes; PKH-Verfahren; Verfahrensrüge; Schwerwiegende Verfahrensfehler; Mutwillige Rechtsverfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenübernahme für eine privatärztliche Eingliederung festen Zahnersatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH

    Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

    Auszug aus BSG, 07.03.2018 - B 1 KR 71/17 B
    Der Zweck der PKH gebietet lediglich, einen Unbemittelten einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko mitberücksichtigt (BVerfGE 81, 347, 356 ff; BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3).

    Der Senat hat diese Grundsätze allerdings für schwerwiegende Verfahrensfehler eingeschränkt, bei denen das Gesetz selbst davon ausgeht, dass die angefochtene Entscheidung auf ihnen beruht (§ 202 S 1 SGG iVm § 547 ZPO), und bei ähnlich schwerwiegenden Verfahrensfehlern, bei denen es die Rechtsordnung gebietet, jedem, auch dem Unbemittelten, eine Chance auf ein faires Verfahren und eine Korrektur zu eröffnen (BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 4).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BSG, 07.03.2018 - B 1 KR 71/17 B
    Der Zweck der PKH gebietet lediglich, einen Unbemittelten einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko mitberücksichtigt (BVerfGE 81, 347, 356 ff; BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3).
  • BSG, 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 07.03.2018 - B 1 KR 71/17 B
    Allerdings kann eine solche Rüge nur Erfolg haben, wenn der Kläger im Gegenzug zu den prozessualen Fürsorgepflichten des Gerichts darlegt, seinerseits alles ihm Zumutbare getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr, zB BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 13 RdNr 6; BSG Beschluss vom 3.12.2013 - B 13 R 447/12 B - Juris RdNr 24; BSG Beschluss vom 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B - Juris RdNr 12).
  • BSG, 11.02.2015 - B 13 R 329/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Übergehen des Antrags auf

    Auszug aus BSG, 07.03.2018 - B 1 KR 71/17 B
    Zwar kann das Übergehen eines auch nur sinngemäß gestellten Antrags auf Reisekostenvorschuss vor Durchführung eines Verhandlungstermins den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen (vgl zB BSG Beschluss vom 11.2.2015 - B 13 R 329/13 B - Juris RdNr 11).
  • BSG, 03.12.2013 - B 13 R 447/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - gerügter Verstoß gegen die

    Auszug aus BSG, 07.03.2018 - B 1 KR 71/17 B
    Allerdings kann eine solche Rüge nur Erfolg haben, wenn der Kläger im Gegenzug zu den prozessualen Fürsorgepflichten des Gerichts darlegt, seinerseits alles ihm Zumutbare getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr, zB BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 13 RdNr 6; BSG Beschluss vom 3.12.2013 - B 13 R 447/12 B - Juris RdNr 24; BSG Beschluss vom 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B - Juris RdNr 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2017 - L 5 KR 2753/17
    Auszug aus BSG, 07.03.2018 - B 1 KR 71/17 B
    LSG Baden-Württemberg 31.08.2017 - L 5 KR 2753/17.
  • BSG, 08.08.2018 - B 1 KR 12/18 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der

    Nach Durchsicht der Akten fehlen auch unter Würdigung seines Vorbringens Anhaltspunkte dafür, dass er einen der in § 160 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 SGG abschließend aufgeführten Zulassungsgründe darlegen könnte (vgl ausführlich BSG Beschluss vom 7.3.2018 - B 1 KR 71/17 B - Juris RdNr 4 ff).

    Er bezeichnet keine derartige Verletzung, sondern greift nur die vermeintliche Unrichtigkeit der Entscheidung des erkennenden Senats (BSG Beschluss vom 7.3.2018 - B 1 KR 71/17 B) an.

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